Was passiert mit meinen Daten nach meinem Tod?
Was passiert mit meinen Kindern, wenn mir etwas passiert?
Deutsch/English (scroll down)
Sind beide sorgeberechtigten Elternteile verstorben, werden deren Kinder i. d. R. durch das zuständige Jugendamt (in München: Bezirkssozialarbeit in den Sozialbürgerhäusern) in Obhut genommen. Dies kann in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder bei Verwandten erfolgen.
Die Entscheidung darüber, wo Kinder nach dem Tod der Eltern leben sollen trifft im akuten Fall in der Regel zunächst das für die Inobhutnahme zuständige Jugendamt. Dabei werden u. a. bestehende Bindungen der Kinder, z. B. zu Verwandten, ihre psychische und physische Verfassung und die räumlichen und persönlichen Verhältnisse der in Frage kommenden Personen berücksichtigt.
Im weiteren muss das Familiengericht entscheiden, wer das Sorgerecht für das Kind erhält.
Vorrangig soll dabei immer eine geeignete Einzelperson aus dem Umfeld des Mündels als Vormund ausgewählt werden, also z. B. Familienangehörige wie Großeltern etc..
Das Familiengericht soll bei der Auswahl des Vormunds Verwandte oder Verschwägerte des Mündels hören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerung .. geschehen kann.“ (§ 1779 Abs. 2 und 3 BGB).
Auch das Kind wird (je nach Alter) durch das Familiengericht dazu gehört.
Gem. § 1776 BGB können Eltern für den Fall ihres Todes einen Vormund benennen. Das Familiengericht ist dann gehalten, diese Person zum Vormund zu bestellen, wenn sie die sonstigen persönlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt (§ 1778 BGB).
Der Vormund hat dann die elterliche Sorge inne und entscheidet u. a. darüber, wo die Kinder leben sollen.
Ab 14 Jahren können Kinder auch selbst einen Antrag stellen.
Das inobhutnehmende Jugendamt muss das Familiengericht umgehend über die Inobhutnahme bzw. den Regelungsbedarf hinsichtlich der elterlichen Sorge informieren.
Die Dauer des familiengerichtlichen Verfahrens zur Bestellung eines Vormunds ist aber vom Einzelfall abhängig.
Im Eilfall (z. B. zur Regelung von Erbangelegenheiten) wird häufig zunächst (im Wege der einstweiligen Anordnung) das Jugendamt zum Vormund bestellt und im Weiteren dann geprüft, ob eine Einzelperson aus dem Umfeld des Mündels die Vormundschaft übernehmen kann.
Ansonsten ist das Jugendamt als Vormund nur dann zu bestellen, wenn keine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person vorhanden ist.
(Quelle: Jugendamt Stadt München 17.5.2017)
Verfügung für den Todesfall
Wichtig! Wegen § 1777 Abs. 3 BGB muss eine Sorgerechtsverfügung umfassend handschriftlich verfasst werden.
Nützliche Informationen:
https://www.vamv-bayern.de/wp-content/uploads/2015/08/Merkblatt-Sorgerechtsverf%C3%BCgung.pdf
What happens with my child(ren) if both parents die?
There is no registration process.
Both parents need to write a „Verfügung für den Todesfall“.
This document needs to be a handwritten document and must be signed by both parents.
Then best give this to the person who should take care of your child.
And let all other relatives know, too, to avoid conflicts in the future.
Important: The Familiengericht will hear the child, before they decide who will become the „Vormund“ of the child.
Children above the age of 14 years can submit their own requests to the Familiengericht.
But also a child of 3 years will be heard by the Familiengericht. The Familiengericht will then try to decide what they consider best for the child.
If the child has other nationalities, the Familiengericht will also check if other national laws need to be considered.
Important for single-parents: The Familiengericht will then also check if it’s an option to put the child to the other biological parent. The parent who has the sole custody could list reasons why this is not his/her wish, but in the end the Familiengericht take that decision.
The person who should become a Vormund need to be at least 18 years old.
Above the age of 60 years, it’s possible to reject the Vormundschaft.
The Familiengericht will take into account whether or not a person is capable of becoming a Vormund (e.g. health reasons, age, or other circumstances).
Template for single-parents:
Verfügung für den Todesfall
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Für den Fall, dass ich
Emma Muster, geboren 1. Mai 1975
derzeit wohnhaft Leopoldstrasse 1 in München
die elterliche Sorge nicht mehr ausüben kann, benenne ich
für meine minderjährigen Kinder:
Elsa Muster, geb. 4.4.2010 München
Emil Muster geb. 2.2.2015 in München
folgenden Vormund:
Lisa Meyer, geb. 1.1.1990
derzeit wohnhaft Ludwigstraße 1 in München
[Begründung: you can write an explantion why, but you do not have to give an explanation]
München, 11.05.2018 Unterschrift Elternteil
Important:
Unmarried parents who share Sorgerecht should both write their own handwritten Verfügung and sign their own Verfügung.
Template for married parents:
München, 10.05.2018
Verfügung für den Todesfall
Für den Fall, dass wir:
Anna Muster, geboren am 1. Juni 1980,
und Christian Muster, geboren am 1.Januar 1980,
derzeit wohnhaft in der Blumenstraße 1 in München,
die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können, benennen wir für unsere Kinder:
Marie Muster, geboren am 1. Mai 2015
Maximilian, geboren am 1.September 2010
folgenden Vormund:
Lisa Müller, geboren am 1.Juni 1985,
derzeit wohnhaft in der Augustenstraße 10 in München.
[Begründung: you can write an explantion why, but you do not have to give an explanation]
Datum, Ort Unterschrift Mutter
Datum, Ort, Unterschrift Vater